Ehrungen BLSV

 

 

EHRENORDNUNG DES BLSV

 

Gemäß § 25 der Satzung hat der Verbandsausschuß am 18. Oktober 1980 - zuletzt geändert durch Beschluß vom 17. März 2001 – folgende

 

EHRENORDNUNG

 

beschlossen:

 

A Der BLSV kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen folgende Personen oder Institutionen ehren:

1 . Mitgliedervereine des BLSV

2. Mitarbeiter des BLSV und seiner Gliederungen

3. Verdiente Mitarbeiter der Vereinsvorstandschaft

4. Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, der Vereine, des Verbandes oder seiner Gliederungen besondere Verdienste erworben haben.

 

B Der BLSV verleiht folgende Ehrungen:

1. Die Ehrenurkunde in Bronze, Silber und Gold für Verbandsvereine

2. Die Ehrennadel in Bronze, Silber, Silber mit Gold, Gold, Gold mit Kranz, Gold mit großem Kranz, Gold mit silbernem Lorbeerblatt, Gold mit goldenem Lorbeerblatt, Gold mit Brillanten, jeweils mit Urkunde, den Ehrenring und die Ehrenmitgliedschaft des BLSV für Mitarbeiter im Verband und seinen Gliederungen.

3. Die Verdienstnadel in Bronze, Bronze mit Kranz, Silber, Silber mit Gold, Gold, Gold mit Kranz, Gold mit großem Kranz, Gold mit Brillanten, jeweils mi t Urkunde für Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft.

4. Die Verdienstplakette in Bronze, Silber und Gold, jeweils mit Urkunde, den Ehrenbrief und den Ehrenschild des BLSV an Persönlichkeiten für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung.

5. Die Jugendleiternadel in Silber, Silber mit Gold, Gold und Gold mit Kranz, jeweils mit Urkunde für Jugendleiter des BLSV, seiner Gliederungen und Mitgliedervereine (siehe Anhang 1, 1).

6. Die Jugend-Ehrungsplakette in Bronze, Silber und Gold der BLSV-Verbandsjugendleitung an Persönlichkeiten für besondere Verdienste um die Jugendarbeit im Sport (siehe Anhang 1, 11).

7. Die Ehrungen spricht der Verbandspräsident auf Antrag durch die Vereine oder Gliederungen des BLSV aus.

 

C Antragstellung:

Die Antragstellung ist nur mit dem BLSV-Formblatt, bei Jugendehrungen mit dem BSJ-Formblatt möglich. Der Antragsweg für Jugendehrungen ist im Anhang 1, 1 und 11 geregelt. Anträge für die Auszeichnung durch den BLSV sind vom Verein über den BLSVKreisvorsitzenden, für Mitarbeiter von Fachverbänden über den zuständigen Fachverband und für Mitarbeiter der Bezirke und Kreise über den Bezirk einzureichen.

Termin für die Beantragung:

Anträge für die Auszeichnung durch den BLSV müssen spätestens 4 Wochen - für die Ziffern 11.4 . bis 8., 111.5. bis 8. und für alle Ehrungen der Ziffer IV. mindestens 8 Wochen - vor dem vorgesehenen Verleihungstag der BLSV-Geschäftsführung vorliegen.

Anträge für die Jugendehrungen müssen spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstag der BLSV-Jugendleitung vorliegen.

 

Voraussetzungen:

 

I. Für Verbandsvereine

1. Ehrenurkunde in Bronze für 50jähriges Bestehen

2. Ehrenurkunde in Silber für 75jähriges Bestehen

3. Ehrenurkunde in Gold für 100jähriges Bestehen

4. Ehrenurkunde in Gold ab 125jährigem Bestehen in Abständen von 25 Jahren

Die Urkunde muß vom Verein beantragt werden.

 

II. Für Mitarbeiter des Verbandes und seiner Gliederungen Antragsteller für Ehrennadeln: Präsidium des Fachverbandes, Bezirks- und Kreisvorsitzende des BLSV, Vorsitzende(r) des Frauenbeirates bzw. Verbandsjugendleitung.

1. Ehrennadel in Bronze und Urkunde

Bedingung: 5jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

2. Ehrennadel in Silber und Urkunde

Bedingung: 10jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

3. Ehrennadel in Silber mit Gold und Urkunde

Bedingung: 15jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

4. Ehrennadel in Gold und Urkunde

Bedingung: 20jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

5. Ehrennadel in Gold mit Kranz und Urkunde

Bedingung: 25jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

6. Ehrennadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde

Bedingung: 30jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

7. Ehrennadel in Gold mit silbernem Lorbeerblatt und Urkunde

Bedingung: 35jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

8. Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerblatt und Urkunde

Bedingung: 40jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen

Die Ehrungen 2 bis 8 sind in der Regel 5 Jahre nach der vorhergehenden Ehrung möglich.

 

9. Ehrennadel in Gold mit Brillanten und Urkunde

Diese Ehrennadel ist die zweithöchste Auszeichnung, die der BLSV verleiht; Träger können höchstens 10 lebende

Persönlichkeiten sein. Sie wird an Verbandsmitglieder verliehen, die sich über den üblichen Rahmen hinaus Verdienste um den Sport erworben haben,

10. Ehrenring des BLSV und Urkunde

Der goldene Ehrenring ist die höchste sichtbare Auszeichnung, die der BLSV zu vergeben hat; Träger können höchstens 5 lebende Verbandsangehörige sein. Er wird an Persönlichkeiten des Verbandes mit höchsten Verdiensten um den Sport verliehen.

Die Ehrungen 9 und 10 werden vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten im Einvernehmen mit

dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates verliehen.

 

11. Ehrenmitgliedschaft des BLSV

Diese wird auf Antrag des Präsidiums im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat durch den Verbandstag verliehen.

 

III. Für Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft

1. Verdienstnadel in Bronze und Urkunde

Bedingung: Mindestens 5jährige ununterbrochene Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein

2. Verdienstnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde

Bedingung: Mindestens 10jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

3. Verdienstnadel in Silber und Urkunde

Bedingung: Mindestens 15jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

4. Verdienstnadel in Silber mit Gold und Urkunde

Bedingung: Mindestens 20jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

5. Verdienstnadel in Gold und Urkunde

Bedingung: Mindestens 25jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

6. Verdienstnadel in Gold mit Kranz und Urkunde

Bedingung: Mindestens 30jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

7. Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde

Bedingung: Mindestens 35jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

8. Verdienstnadel in Gold mit Brillanten und Urkunde

Bedingung: Mindestens 40jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher Stelle im Verein

Die Ehrungen 5, 6, 7 und 8 sind in der Regel nur möglich, wenn mindestens eine der Stufen 1, 2, 3 oder 4

verliehen worden ist. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

Der Abstand zwischen allen Ehrungen beträgt jeweils mindestens 5 Jahre. Als Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die regelmäßige und dauerhafte Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegte und durch Wahlen zu besetzenden Position oder auf eine durch Berufung auf eine vom Vereinsvorstand bzw. Abteilungsvorstand beschlossene Position. Antragsteller kann nur der Vorstand des Hauptvereins sein.

 

IV. Für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung

1. Verdienstplakette in Bronze und Urkunde

2. Verdienstplakette in Silber und Urkunde

3. Verdienstplakette in Gold und Urkunde

Bedingung: Die Verdienstplakette in Bronze, Silber und Gold, jeweils mit Urkunde, wird an Verbandsangehörige

sowie an außerhalb stehende Persönlichkeiten verliehen, die sich durch ideelle oder materielle Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben.

Ehrungen mit der Verdienstplakette können nicht an Stelle oder als Fortsetzung von Ehrungen nach Pos. 111 der Ehrenordnung beantragt werden.

4. Ehrenbrief des BLSV

5. Ehrenschild des BLSV

Bedingung: Verleihung nur an Inhaber der Verdienstplakette in Gold. In besonderen Fällen sind jedoch

Ausnahmen von dieser Regelung möglich.

Alle Anträge auf Verleihung nach IV.1 bis 5 sind über den zuständigen Bezirksvorsitzenden oder

über den Präsidenten des betreffenden Fachverbandes einzureichen.