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EHRENORDNUNG DES BLSV
Gemäß §
25 der Satzung hat der Verbandsausschuß am 18. Oktober
1980 - zuletzt geändert durch Beschluß vom 17. März
2001 – folgende
EHRENORDNUNG
beschlossen:
A Der BLSV kann für besondere und
hervorragende Verdienste und Leistungen folgende Personen oder Institutionen
ehren:
1 .
Mitgliedervereine des BLSV
2.
Mitarbeiter des BLSV und seiner Gliederungen
3.
Verdiente Mitarbeiter der Vereinsvorstandschaft
4.
Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, der Vereine, des
Verbandes oder seiner Gliederungen besondere Verdienste erworben haben.
B Der BLSV verleiht folgende
Ehrungen:
1. Die
Ehrenurkunde in Bronze, Silber und Gold für Verbandsvereine
2. Die
Ehrennadel in Bronze, Silber, Silber mit Gold, Gold, Gold mit Kranz, Gold mit
großem Kranz, Gold mit silbernem Lorbeerblatt, Gold mit goldenem Lorbeerblatt,
Gold mit Brillanten, jeweils mit Urkunde, den Ehrenring und die
Ehrenmitgliedschaft des BLSV für Mitarbeiter im Verband und seinen
Gliederungen.
3. Die
Verdienstnadel in Bronze, Bronze mit Kranz, Silber, Silber mit Gold, Gold, Gold
mit Kranz, Gold mit großem Kranz, Gold mit Brillanten, jeweils mi t Urkunde für Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft.
4. Die
Verdienstplakette in Bronze, Silber und Gold, jeweils mit Urkunde, den
Ehrenbrief und den Ehrenschild des BLSV an Persönlichkeiten für besondere
Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung.
5. Die
Jugendleiternadel in Silber, Silber mit Gold, Gold und Gold mit Kranz, jeweils
mit Urkunde für Jugendleiter des BLSV, seiner Gliederungen und
Mitgliedervereine (siehe Anhang 1, 1).
6. Die
Jugend-Ehrungsplakette in Bronze, Silber und Gold der BLSV-Verbandsjugendleitung
an Persönlichkeiten für besondere Verdienste um die Jugendarbeit im Sport
(siehe Anhang 1, 11).
7. Die
Ehrungen spricht der Verbandspräsident auf Antrag durch die Vereine oder
Gliederungen des BLSV aus.
C Antragstellung:
Die
Antragstellung ist nur mit dem BLSV-Formblatt, bei
Jugendehrungen mit dem BSJ-Formblatt möglich. Der
Antragsweg für Jugendehrungen ist im Anhang 1, 1 und 11 geregelt. Anträge für
die Auszeichnung durch den BLSV sind vom Verein über den BLSVKreisvorsitzenden,
für Mitarbeiter von Fachverbänden über den zuständigen Fachverband und für
Mitarbeiter der Bezirke und Kreise über den Bezirk einzureichen.
Termin
für die Beantragung:
Anträge
für die Auszeichnung durch den BLSV müssen spätestens 4 Wochen - für die
Ziffern 11.4 . bis 8., 111.5. bis 8. und für alle
Ehrungen der Ziffer IV. mindestens 8 Wochen - vor dem vorgesehenen
Verleihungstag der BLSV-Geschäftsführung vorliegen.
Anträge
für die Jugendehrungen müssen spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstag
der BLSV-Jugendleitung vorliegen.
Voraussetzungen:
I.
Für Verbandsvereine
1.
Ehrenurkunde in Bronze für 50jähriges Bestehen
2.
Ehrenurkunde in Silber für 75jähriges Bestehen
3.
Ehrenurkunde in Gold für 100jähriges Bestehen
4.
Ehrenurkunde in Gold ab 125jährigem Bestehen in Abständen von 25 Jahren
Die
Urkunde muß vom Verein beantragt werden.
II.
Für Mitarbeiter des Verbandes und seiner Gliederungen Antragsteller für Ehrennadeln: Präsidium
des Fachverbandes, Bezirks- und Kreisvorsitzende des BLSV, Vorsitzende(r) des
Frauenbeirates bzw. Verbandsjugendleitung.
1.
Ehrennadel in Bronze und Urkunde
Bedingung:
5jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
2.
Ehrennadel in Silber und Urkunde
Bedingung:
10jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
3.
Ehrennadel in Silber mit Gold und Urkunde
Bedingung:
15jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
4.
Ehrennadel in Gold und Urkunde
Bedingung:
20jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
5.
Ehrennadel in Gold mit Kranz und Urkunde
Bedingung:
25jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
6.
Ehrennadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde
Bedingung:
30jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
7.
Ehrennadel in Gold mit silbernem Lorbeerblatt und Urkunde
Bedingung:
35jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
8.
Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerblatt und Urkunde
Bedingung:
40jährige Verdienste um den BLSV und seiner Gliederungen
Die
Ehrungen 2 bis 8 sind in der Regel 5 Jahre nach der vorhergehenden Ehrung
möglich.
9.
Ehrennadel in Gold mit Brillanten und Urkunde
Diese
Ehrennadel ist die zweithöchste Auszeichnung, die der BLSV verleiht; Träger
können höchstens 10 lebende
Persönlichkeiten
sein. Sie wird an Verbandsmitglieder verliehen, die sich über den üblichen
Rahmen hinaus Verdienste um den Sport erworben haben,
10.
Ehrenring des BLSV und Urkunde
Der
goldene Ehrenring ist die höchste sichtbare Auszeichnung, die der BLSV zu
vergeben hat; Träger können höchstens 5 lebende Verbandsangehörige sein.
Er wird an Persönlichkeiten des Verbandes mit höchsten Verdiensten um den Sport
verliehen.
Die
Ehrungen 9 und 10 werden vom Präsidium auf Vorschlag des Präsidenten im Einvernehmen
mit
dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrates verliehen.
11.
Ehrenmitgliedschaft des BLSV
Diese
wird auf Antrag des Präsidiums im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat durch den
Verbandstag verliehen.
III.
Für Mitarbeiter in der Vereinsvorstandschaft
1.
Verdienstnadel in Bronze und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 5jährige ununterbrochene Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im
Verein
2.
Verdienstnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 10jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
3.
Verdienstnadel in Silber und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 15jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
4.
Verdienstnadel in Silber mit Gold und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 20jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
5.
Verdienstnadel in Gold und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 25jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
6.
Verdienstnadel in Gold mit Kranz und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 30jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
7.
Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 35jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
8.
Verdienstnadel in Gold mit Brillanten und Urkunde
Bedingung:
Mindestens 40jährige Tätigkeit - auch mit Unterbrechung an verantwortlicher
Stelle im Verein
Die
Ehrungen 5, 6, 7 und 8 sind in der Regel nur möglich, wenn mindestens eine der
Stufen 1, 2, 3 oder 4
verliehen
worden ist. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Der
Abstand zwischen allen Ehrungen beträgt jeweils mindestens 5 Jahre. Als
Tätigkeit an verantwortlicher Stelle im Verein gilt die regelmäßige und
dauerhafte Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegte und durch Wahlen
zu besetzenden Position oder auf eine durch Berufung auf eine vom
Vereinsvorstand bzw. Abteilungsvorstand beschlossene Position. Antragsteller
kann nur der Vorstand des Hauptvereins sein.
IV.
Für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung
1.
Verdienstplakette in Bronze und Urkunde
2.
Verdienstplakette in Silber und Urkunde
3.
Verdienstplakette in Gold und Urkunde
Bedingung:
Die Verdienstplakette in Bronze, Silber und Gold, jeweils mit Urkunde, wird an
Verbandsangehörige
sowie
an außerhalb stehende Persönlichkeiten verliehen, die sich durch ideelle oder
materielle Förderung des Sports besonders verdient gemacht haben.
Ehrungen
mit der Verdienstplakette können nicht an Stelle oder als Fortsetzung von
Ehrungen nach Pos. 111 der Ehrenordnung beantragt werden.
4.
Ehrenbrief des BLSV
5.
Ehrenschild des BLSV
Bedingung:
Verleihung nur an Inhaber der Verdienstplakette in Gold. In besonderen Fällen
sind jedoch
Ausnahmen
von dieser Regelung möglich.
Alle
Anträge auf Verleihung nach IV.1 bis 5 sind über den zuständigen
Bezirksvorsitzenden oder
über
den Präsidenten des betreffenden Fachverbandes einzureichen.