Landkreis Landsberg

 

 

 

Richtlinien des Landkreises Landsberg am Lech

für die Würdigung

außergewöhnlicher sportlicher Leistungen

oder langjähriger Funktionärstätigkeit

 

1. Würdigung außergewöhnlicher sportlicher Leistungen

          

1.1.  Einzelpersonen ab vollendetem 16. Lebensjahr und Mannschaften, die in sportlichen Wettkämpfen außergewöhnliche sportliche Leistungen erzielt haben, werden durch den Landkreis Landsberg am Lech geehrt.
Der Ehrungsabend wird vom Landrat zu Beginn des Jahres festgesetzt.

 

        Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die analog nach Nr. 3 der Ehrungsrichtlinien die geforderten Leistungen erbracht haben, werden zum Ehrungsabend eingeladen (Maßgebend ist der Stichtag, wann die Leistung erbracht wurde). Die Ehrung erfolgt aber nicht anhand der Ehrengabenregelung, sondern wird vom Landrat eigens festgelegt.

1.2.  Einzelpersonen können geehrt werden, wenn sie entweder im Landkreis Landsberg am Lech ihren Hauptwohnsitz haben oder einem Sport- /Schützenverein im Landkreis Landsberg am Lech als Mitglied angehören und unter dessen Namen die entsprechenden Leistungen erzielt haben.

1.3.  Für die Ehrung gelten folgende Kriterien:
a)    1. bis 2. Platz bei Bayerischen und Süddeutschen Meisterschaften
b)    1. bis 3. Platz in allgemeinen Deutschen Meisterschaften
c)     aktive Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie        Olympischen Spielen.

        Bei einem Aufstieg einer Mannschaft, der nicht identisch mit einem Titel ist (z.B. Bayerischer Meister), in die zumindest dritthöchste Klasse ihrer Sportart, entscheidet der Sportbeirat.


Studenten-, Polizei- oder sonstige auf bestimmte Personengruppen beschränkte Meisterschaften bleiben außer Betracht. Behindertensportler/innen sind gleichwertig den Nichtbehinderten zu ehren, wenn sie die Voraussetzungen analog Ziffer 3 Satz 1 bei sportlichen Behindertenwettkämpfen erfüllen.

1.4.  Der Sportler oder die Mannschaft muss bei der Meisterschaft als Mitglied eines Vereins gestartet sein, der einem dem BLSV bzw. BSSB angeschlossenen Fachverband angehört.

1.5.        Bei mehreren Erfolgen eines Sportlers im gleichen Jahr wird die am höchsten zu bewertende Leistung ausgezeichnet. Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Sportler, die nicht den Amateurstatus besitzen (Berufssportler).

2. Würdigung langjähriger Funktionärstätigkeit

 

2.1.  Sportfunktionäre können geehrt werden, wenn sie das Amt des 1. , 2. oder 3. Vorsitzenden bzw. Schützenmeisters, des Frauenwarts, des Vereinskassiers, des Schriftführers, des Vereinsjugendleiters, inne hatten.

 

        Die Ehrung erfolgt nach einer 10 bzw. 25-jährigen Tätigkeit.

        Ab einer 25-jährigen Tätigkeit erfolgt die Ehrung jeweils in fünfjährigen Rhythmus.

 

2.2.  Neben den unter Nr. 2.1 genannten Personen können jährlich bis zu zehn Personen mit einer langjährigen Tätigkeit (Trainer, Übungsleiter, Platzwarte etc.) geehrt werden. Das Vorschlagsrecht obliegt den Vereinen.

       

        Die Auswahl trifft ein Sportbeirat, der aus dem Landrat, dem Sportreferenten des Landratsamtes, den Gauschützenmeistern der Gaue Ammersee und Landsberg, dem BLSV-Kreisvorsitzenden sowie einem/r Sportredakteur/in des Landsberger Tagblatts besteht.

 

3. Ehrungsvorschläge

 

3.1.  Ehrungsvorschläge mit ausführlicher schriftlicher Begründung sind nach Maßgabe dieser Richtlinien von den Gemeinden, den Verbänden (Bayer. Landessportverband, Bayer. Sportschützenbund) bzw. den im Landkreis Landsberg am Lech bestehenden Sport- und Schützenvereinen beim Landratsamt Landsberg am Lech einzureichen.

       

        Die Vereine werden spätestens vier Monate vor dem Ehrungstermin durch den Landkreis Landsberg am Lech angeschrieben.

        Die Ehrungsvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:

a)    Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Vereinszugehörigkeit der zu ehrenden Person
b)    Anlass, Art, Tag und Ort der nach Nummer 1.3 zu ehrenden Leistung
c)     Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit nach Nummer 2.

d)           Anlass, Art und Zeitpunkt der bisherigen Ehrungen (nur bei Funktionären)

e)           Foto in Papier oder digitaler Form der zu ehrenden Person

        4. Anwendung dieser Richtlinien

        Diese Richtlinien werden erstmals für die Ehrungen 2006 angewendet.


Richtlinien des Landkreises Landsberg am Lech

für die Würdigung außergewöhnlicher sportlicher Leistungen oder langjähriger Funktionärstätigkeit

 

Anhang Ehrengabenregelung:

 

Sportler:

 

Platz 1 - 2 Bayerische- u.

Süddeutsche Meisterschaft:                  Sportehrenmedaille in Bronze

 

Platz 1 - 3 Deutsche Meisterschaft,

Teilnahme an Europa- u.

Weltmeisterschaften:                          Sportehrenmedaille in Silber

 

Platz 1 - 3 bei Welt- u.

Europameisterschaften,

Olympischen Spielen

Teilnahme an Olympischen Spielen:       Sportehrenmedaille in Gold

 

Die oben genannte Ehrung wird nur 1 mal verliehen. Bei weiteren sportlichen Erfolgen (Platz 1 – 3 bei Europa- und Weltmeisterschaften sowie die Teilnahme bei Olympischen Spielen) erhält der Sportler einen Sachpreis.

 

Die Sachpreise für wiederholte sportliche Erfolge werden vom Landrat jedes Jahr gesondert festgelegt.

 

Die Ehrengaben für Mannschaften werden ebenfalls vom Landrat gesondert festgelegt.

 

Funktionäre:

 

ab 10-jährige Tätigkeit                         die silberne Ehrennadel

                                                        des Landkreises

 

ab 25-jähriger Tätigkeit                        die Landkreismedaille in

                                                        Silber

 

ab 30-jähriger Tätigkeit                        den Ehrenteller des

                                                        Landkreises in Zinn

 

ab 35-jähriger Tätigkeit                        Ehrengaben werden durch

                                                        den Landrat gesondert

                                                        festgelegt