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Richtlinien
des Landkreises Landsberg am Lech
für die Würdigung
außergewöhnlicher sportlicher
Leistungen
oder langjähriger
Funktionärstätigkeit
1. Würdigung
außergewöhnlicher sportlicher Leistungen
1.1. Einzelpersonen
ab vollendetem 16. Lebensjahr und Mannschaften, die in sportlichen Wettkämpfen
außergewöhnliche sportliche Leistungen erzielt haben, werden durch den
Landkreis Landsberg am Lech geehrt.
Der Ehrungsabend wird vom Landrat zu Beginn des Jahres festgesetzt.
Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren, die
analog nach Nr. 3 der Ehrungsrichtlinien die geforderten Leistungen erbracht
haben, werden zum Ehrungsabend eingeladen (Maßgebend ist der Stichtag, wann die
Leistung erbracht wurde). Die Ehrung erfolgt aber nicht anhand der
Ehrengabenregelung, sondern wird vom Landrat eigens festgelegt.
1.2. Einzelpersonen können geehrt werden, wenn sie
entweder im Landkreis Landsberg am Lech ihren Hauptwohnsitz haben oder einem
Sport- /Schützenverein im Landkreis Landsberg am Lech als Mitglied angehören
und unter dessen Namen die entsprechenden Leistungen erzielt haben.
1.3. Für
die Ehrung gelten folgende Kriterien:
a) 1. bis 2. Platz bei Bayerischen und
Süddeutschen Meisterschaften
b) 1. bis 3. Platz in allgemeinen
Deutschen Meisterschaften
c) aktive Teilnahme an Europa- und
Weltmeisterschaften sowie Olympischen
Spielen.
Bei einem Aufstieg einer Mannschaft, der nicht identisch mit einem Titel ist (z.B. Bayerischer Meister), in die zumindest dritthöchste Klasse ihrer Sportart, entscheidet der Sportbeirat.
Studenten-, Polizei- oder sonstige auf bestimmte Personengruppen beschränkte
Meisterschaften bleiben außer Betracht.
Behindertensportler/innen sind gleichwertig den Nichtbehinderten zu ehren, wenn
sie die Voraussetzungen analog Ziffer 3 Satz 1 bei sportlichen Behindertenwettkämpfen
erfüllen.
1.4. Der
Sportler oder die Mannschaft muss bei der Meisterschaft als Mitglied eines
Vereins gestartet sein, der einem dem BLSV bzw. BSSB angeschlossenen
Fachverband angehört.
1.5.
Bei mehreren Erfolgen eines
Sportlers im gleichen Jahr wird die am höchsten zu bewertende Leistung
ausgezeichnet. Diese Richtlinien finden keine
Anwendung auf Sportler, die nicht den Amateurstatus besitzen
(Berufssportler).
2. Würdigung langjähriger Funktionärstätigkeit
2.1. Sportfunktionäre
können geehrt werden, wenn sie das Amt des 1. , 2.
oder 3. Vorsitzenden bzw. Schützenmeisters, des Frauenwarts, des
Vereinskassiers, des Schriftführers, des Vereinsjugendleiters, inne hatten.
Die
Ehrung erfolgt nach einer 10 bzw. 25-jährigen Tätigkeit.
Ab einer
25-jährigen Tätigkeit erfolgt die Ehrung jeweils in fünfjährigen Rhythmus.
2.2. Neben den
unter Nr. 2.1 genannten Personen können jährlich bis zu zehn Personen mit einer
langjährigen Tätigkeit (Trainer, Übungsleiter, Platzwarte etc.) geehrt werden.
Das Vorschlagsrecht obliegt den Vereinen.
Die Auswahl trifft ein Sportbeirat, der
aus dem Landrat, dem Sportreferenten des Landratsamtes, den Gauschützenmeistern
der Gaue Ammersee und Landsberg, dem BLSV-Kreisvorsitzenden
sowie einem/r Sportredakteur/in des Landsberger
Tagblatts besteht.
3. Ehrungsvorschläge
3.1. Ehrungsvorschläge mit ausführlicher schriftlicher Begründung sind
nach Maßgabe dieser Richtlinien von den Gemeinden, den Verbänden (Bayer.
Landessportverband, Bayer. Sportschützenbund) bzw. den im Landkreis Landsberg
am Lech bestehenden Sport- und Schützenvereinen beim Landratsamt Landsberg am
Lech einzureichen.
Die
Vereine werden spätestens vier Monate vor dem Ehrungstermin durch den Landkreis
Landsberg am Lech angeschrieben.
Die
Ehrungsvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Name, Vorname, Geburtsdatum,
Anschrift und Vereinszugehörigkeit der zu ehrenden Person
b) Anlass, Art, Tag und Ort der nach
Nummer 1.3 zu ehrenden Leistung
c) Art und Dauer der ehrenamtlichen
Tätigkeit nach Nummer 2.
d)
Anlass, Art und Zeitpunkt der
bisherigen Ehrungen (nur bei Funktionären)
e)
Foto in Papier oder digitaler Form
der zu ehrenden Person
4.
Anwendung dieser Richtlinien
Diese
Richtlinien werden erstmals für die Ehrungen 2006 angewendet.
Richtlinien des Landkreises
Landsberg am Lech
für die Würdigung außergewöhnlicher sportlicher
Leistungen oder langjähriger Funktionärstätigkeit
Anhang Ehrengabenregelung:
Sportler:
Platz 1 - 2 Bayerische- u.
Süddeutsche
Meisterschaft: Sportehrenmedaille
in Bronze
Platz 1 - 3 Deutsche Meisterschaft,
Teilnahme an Europa- u.
Weltmeisterschaften: Sportehrenmedaille
in Silber
Platz 1 - 3 bei Welt- u.
Europameisterschaften,
Olympischen Spielen
Teilnahme an Olympischen Spielen: Sportehrenmedaille in Gold
Die oben
genannte Ehrung wird nur 1 mal verliehen. Bei weiteren
sportlichen Erfolgen (Platz 1 – 3 bei Europa- und Weltmeisterschaften
sowie die Teilnahme bei Olympischen Spielen) erhält der Sportler einen
Sachpreis.
Die Sachpreise für wiederholte sportliche Erfolge werden vom
Landrat jedes Jahr gesondert festgelegt.
Die Ehrengaben für
Mannschaften werden ebenfalls vom Landrat gesondert festgelegt.
Funktionäre:
ab 10-jährige Tätigkeit die
silberne Ehrennadel
des
Landkreises
ab 25-jähriger Tätigkeit die
Landkreismedaille in
Silber
ab 30-jähriger Tätigkeit den
Ehrenteller des
Landkreises
in Zinn
ab 35-jähriger Tätigkeit Ehrengaben
werden durch
den
Landrat gesondert
festgelegt