Sportjugend-Info

Wichtige Info zu Jubi-Mibi-Maßnahmen der Sportjugend

Terminkalender 2010 der Sportjugend


 
‚BLSVdirekt’
am 16. April 2010, um 18.30 Uhr
im Veranstaltungsforum Fürstenfeld
Fürstenfeld 12, 82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141 6665-140, Fax 08141 6665-333
veranstaltungsforum@fuerstenfeld.de

Einladung
und Anmeldung zum download

 
Frühjahrs-Tageslehrgang für ÜbungsleiterInnen
AROHA – Theraband – Entspannung
am
08. Mai 2010,
von 09.00 – 13.00 Uhr,
im Sportzentrum Landsberg am Lech

Einladung
und Anmeldung zum download

 

Infoabend für Jugendleiter und Interessierte
„Jugendbildungsmaßnahmen/Mitarbeiterbildungsmaßnahmen“
am 19. Mai 2010, um 20.00 Uhr
im Picanto,
Gaststätte im TSV-Hacker-Pschorr-Sportpark,
Emmy-Noether-Str. 1, 86899 Landsberg am Lech

 
Fortbildung Übungsleiter (Fobi ÜL)
Bewegt in die Zukunft – Natur- und Abenteuerpädagogik
17. und 18. Juli 2010
in der Sporthalle Utting a.A.
Infos unter: https://ssl.blsv.de/InIS/edu_frontend/pdf/angebot_492622.pdf  
Anmeldung: https://ssl.blsv.de/InIS/edu_frontend/index.php
Veranstaltungsort >Utting<

Fortbildung Übungsleiter (Fobi ÜL)
Pilates basic +, Swing It! Trainieren mit dem Flexi-bar
27. und 28. November 2010
in der Sport- und Kulturhalle Hurlach
Infos unter: https://ssl.blsv.de/InIS/edu_frontend/pdf/angebot_51.pdf  
Anmeldung: https://ssl.blsv.de/InIS/edu_frontend/index.php
Veranstaltungsort >Hurlach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Aktionstag für Frauen

 

im Fitness- und Gesundheitssport

23. Oktober 2010

in Landsberg am Lech

Näheres rechtzeitig an dieser Stelle.

 

Ein herzliches Dankeschön allen Helferinnen und Helfern

am Aktionstag vom 14.11.2009

 

 

 

 

 

Das Team spornt zur besseren Leistung an

(Landsberger Tagblatt Seite 33 „Sport“ vom 26.08.2009)

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LT-Sportredakteurin Margit Messelhäuser und Sportabzeichenreferent Udo Bauer

Eigentlich ist es Aufgabe der Sportredakteure, über Sportarten zu berichten - und zwar als Beobachter. Doch in dieser Serie wollen wir den Blickwinkel einmal ändern - und berichten als „blutiger Anfänger“. Dabei stellt sich immer wieder ... weiter
    •  

 

Nichtraucherschutz in Bayern

Am 01. August 2009 tritt das geänderte Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) in Kraft. Nichraucherschutz und Rauchverbot werden damit an die Lebenswirklichkeit angepasst.

Eckpunkte des geänderten Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG):

Das Rauchen ist verboten

  • In öffentlichen Gebäuden,
  • in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
  • in Bildungseinrichtungen für Erwachsene ( Hochschulen, Volkshochschulen),
  • in Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenhäuser,
  • in Heimen, Sportstätten und Verkehrsflughäfen.

In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen grundsätzlich auch auf dem Gelände der Einrichtungen untersagt.

Das Rauchen ist erlaubt

1.        In Bier-, Wein- und Festzelten,

o        wenn diese nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden

o        sowie in vorübergehend als Festhallen genutzten, ortsfesten Hallen,

o        auf Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen.

2.        In getränkegeprägten Einraum-Gaststätten, mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, wenn

o        Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,

o        die Gaststätten am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätten gekennzeichnet sind, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.

3.        In Mehrraum-Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit mehreren Räumen kann der Verantwortliche in einem Nebenraum das Rauchen zulassen, wenn

o        es ein vollständig abgetrennter Nebenraum ist,

o        Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,

o        der Nebenraum deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet ist.

4.        In Diskotheken und anderen Tanzlokalen kann das Rauchen in einem Nebenraum gestattet werden, wenn

o        sich darin keine Tanzfläche befindet,

o        Kindern und Jugendlichen der Zutritt nicht gestattet ist,

o        der Nebenraum deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet ist

 

 

 

 

 

 

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