Finanzhilfen

 

 

Jugendförderung des Landkreises Landsberg in Sport- und Schützenvereinen

(Landsberg, 11.08.2006)

Der Landkreis Landsberg gibt bekannt, dass die Jugendförderung des Landkreises für den Einsatz von ehrenamtlichen Übungsleitern in Sport- und Schützenvereinen ab dem Jahr 2006 neu geregelt wurde.

Bisher orientierte sich die Landkreiszuwendung an der Höhe des staatlichen Zuschusses pro Übungsleiterstunde, sofern sich die jeweilige Gemeinde in Höhe von 50 % des Staatszuschusses beteiligte.
Die für den Landkreiszuschuss maßgebliche Zahl der Übungsstunden errechnete sich nach dem prozentualen Anteil der Kinder, Jugendlichen und Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins.

Nachdem der Freistaat Bayern seine Förderung auf die sog. Vereinspauschale umgestellt hat, musste auch das Zuwendungsverfahren des Landkreises angepasst werden.

Art und Umfang der Zuwendung:

Für die Jugendförderung des Landkreises kommen nur Vereine in Betracht, die eine Vereinspauschale des Freistaats Bayern erhalten.

Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die jeweilige Gemeinde mindestens in Höhe von 50% des staatlichen Zuschusses beteiligt.

Für die Berechnung der Landkreiszuwendung wird der im Landkreishaushalt bereitgestellte Betrag durch die Gesamtzahl der Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr der zuwendungsberechtigten Vereine geteilt.

Dieser Betrag wird dann mit der jeweiligen Anzahl von Mitgliedern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr pro Verein multipliziert.

Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt Landsberg -Herr Mahl- unter der Tel.-Nr.: 08191/129-103 zur Verfügung.