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(Landsberg, 11.08.2006)
Der Landkreis Landsberg gibt bekannt, dass die Jugendförderung des Landkreises
für den Einsatz von ehrenamtlichen Übungsleitern in Sport- und Schützenvereinen
ab dem Jahr 2006 neu geregelt wurde.
Bisher orientierte sich die Landkreiszuwendung an der Höhe des staatlichen
Zuschusses pro Übungsleiterstunde, sofern sich die jeweilige Gemeinde in Höhe
von 50 % des Staatszuschusses beteiligte.
Die für den Landkreiszuschuss maßgebliche Zahl der Übungsstunden errechnete
sich nach dem prozentualen Anteil der Kinder, Jugendlichen und Menschen bis zum
vollendeten 27. Lebensjahr an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins.
Nachdem der Freistaat Bayern seine Förderung auf die sog.
Vereinspauschale umgestellt hat, musste auch das Zuwendungsverfahren des
Landkreises angepasst werden.
Art und Umfang der Zuwendung:
Für die Jugendförderung des Landkreises kommen nur
Vereine in Betracht, die eine Vereinspauschale des Freistaats
Bayern erhalten.
Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die jeweilige Gemeinde
mindestens in Höhe von 50% des staatlichen Zuschusses
beteiligt.
Für die Berechnung der Landkreiszuwendung wird der im
Landkreishaushalt bereitgestellte Betrag durch die Gesamtzahl
der Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr der zuwendungsberechtigten
Vereine geteilt.
Dieser Betrag wird dann mit der jeweiligen Anzahl von
Mitgliedern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr pro Verein multipliziert.
Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt Landsberg -Herr Mahl- unter der
Tel.-Nr.: 08191/129-103 zur Verfügung.